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Viele Änderungen für die IT-gestützte Buchführung

AWV-Arbeitskreis „GoB beim IT-Einsatz“ tauscht sich über Aktualisierung des GoBD-Praxisleitfadens aus

Fotolia, bluedesign

Der AWV-Arbeitskreis „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz“ tauschte sich über aktuelle Rechtsänderungen aus, die mit Blick auf eine Aktualisierung des GoBD-Praxisleitfadens in den nächsten Arbeitskreissitzungen weiter aufbereitet werden.

Der AWV-Arbeitskreis „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz“ tauschte sich am 12. November 2024 unter der Leitung von Dr. Lars Meyer Pries, Datev eG, lebhaft zu einer Vielzahl von aktuellen Rechtsänderungen aus, die für die Ordnungsmäßigkeit der IT-gestützten Buchführung relevant sind. Dies betrifft auch Themen, die derzeit stark im öffentlichen Interesse stehen, wie die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze in Deutschland, die Verkürzung von Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege mit dem sogenannten Bürokratieentlastungsgesetz IV und durch das Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderungen.

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Arbeitskreises steht das Ziel, Steuerpflichtige bei der Einhaltung der Anforderungen an den Einsatz IT-gestützter Buchführung zu unterstützen und für Themen der Ordnungsmäßigkeit zu sensibilisieren. In diesem Kontext bringt sich der Arbeitskreis in den Fachdiskurs ein und gibt verschiedene Veröffentlichungen heraus, wie beispielsweise den erfolgreichen GoBD-Leitfaden für Unternehmen.

Mit Blick auf eine Aktualisierung des Leitfadens und aufgrund von Überlegungen für weiterführende Veröffentlichungen wurden unter anderem die folgenden aktuellen Themen analysiert, die in den nächsten Sitzungen weiter aufbereitet werden:

  • Einführung der verpflichtenden E-Rechnung für B2B Umsätze in Deutschland: Nach der Anpassung des UStG mit dem sog. Wachstumschancengesetz wurde am 15.10.2024 ein BMF-Schreiben zur Einführung der E-Rechnung veröffentlicht. Aus diesen Änderungen ergeben sich konkrete Umsetzungsfragen betreffend Formate, Inhalte und Aufbewahrung der E-Rechnung.
  • Pläne für eine Änderung der Kassensicherungsverordnung und Anknüpfungspunkte mit der E-Rechnung.
  • Änderungen bei den Übermittlungspflichten für die E-Bilanz und zur E-Rechnung durch das Jahressteuergesetz 2024.
  • BEG IV: Verkürzungen der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf acht Jahre und die  Einfügung dieser Änderung in den Regelungskontext.

Zu diesen Themen gab es eine Vielzahl interessanter Impulse aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der Beteiligten aus Wissenschaft, Beratung, Unternehmen sowie Kammern und Verbänden. Bei den engagierten Diskussionen wurde deutlich, dass die aktuellen, politisch turbulenten Zeiten an alle Akteure hohe Anforderungen stellen.

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