Die Digitalisierung beeinflusst zunehmend unseren Alltag in unseren jeweiligen Rollen als Bürger, Kunde, Beschäftige. Die digitale Transformation von verwaltungs- und Wirtschaftsprozessen wird nur dann erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass regulatorische Vorgaben eingehalten werden.
Dazu gehören neben Fragen der Informationssicherheit auch die Vorgaben zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Die mit diesen beiden Anforderungen verbundenen Fragestellungen sind mittlerweile von zentraler Bedeutung, da sie individuelle Rechte beeinflussen und das Vertrauen in eine vernetzte Gesellschaft prägen. Skepsis gegenüber Maßnahmen der digitalen Transformation haben oftmals ihren Ursprung darin.
In einer Ära, in der Daten als Gegenleistung akzeptiert werden und Technologien wie Künstliche Intelligenz ganze Geschäftsfelder revolutionieren, steht der Schutz der Privatsphäre des Menschen im Mittelpunkt ethischer Überlegungen und rechtlicher Rahmenbedingungen. Datenschutz und Informationssicherheit bleiben somit langfristig hochpriorisierte Themen, die das gesteigerte Interesse der Gesellschaft an praxisnahen Regelungen und Umsetzungen rechtfertigen.
Einer der Themenschwerpunkte des AWV-Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit” sind die datenschutzrechtlichen Regularien wie die Datenschutz-Grundverordnung, die Regelungen in den Mitgliedsstaaten wie das Bundesdatenschutzgesetz oder die deutschen Umsetzungen aus der europäischen ePrivacy-Richtlinie. Weitere europäische Vorgaben wie der Data Act, der Data Governance Act oder der AI Act haben ebenfalls Schnittstellen zu datenschutzrechtlichen Fragestelllungen und sei es nur die Abgrenzung im Anwendungsbereich bei der Bestimmung, ob ein Datum einen Personenbezug aufweist oder inwieweit Anonymisierungsmaßnahmen bewertet werden.
Der Arbeitskreis bringt sich durch seine Mitglieder in die gesetzgeberische Diskussion mit Stellungnahmen auf nationaler und europäischer Ebene ein.
Durch den regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Bundesministerium des Innern und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie deutschen Aufsichtsbehörden ist gewährleistet, dass der Arbeitskreis aktuell informiert ist und praktische Erfahrungen aus den Unternehmen, Verbänden und Einrichtungen an den Gesetzgeber und die Verwaltung herangetragen werden. Von Seiten der Wirtschaft sind Datenschutzbeauftragte von Unternehmen im Arbeitskreis vertreten.