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Nichtanrechnung von Spenden

Vergleichbare, bereits in Kraft befindliche Erleichterungen in den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO), Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) usw. verschiedener Bundesländer

Spenden können außer Betracht bleiben oder als Teil des Eigenanteils anerkannt werden in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Bund

Bayern

Nordrhein-Westfalen

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Hinweis: Die AWV-Projektgruppe 1.6.4. "Zuwendungspraxis" hat die auf dieser Website wiedergegebenen Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt. Die hier kostenfrei bereitgestellten Informationen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die AWV e.V. übernimmt dennoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und sachliche Richtigkeit der Informationen.

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