Anerkennung von bürgerschaftlichen Engagements als Eigenmittel/fiktive Ausgaben
Vergleichbare, bereits in Kraft befindliche Erleichterungen in den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO), Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) usw. verschiedener Bundesländer
Freiwillige, unentgeltliche Arbeiten können als fiktive Ausgabe anerkannt werden in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Der Eigenanteil kann teilweise durch ehrenamtliche Arbeiten oder Sachleistungen (Eigenleistungen) erbracht werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Gültigkeit
Mecklenburg-Vorpommern
Regelung
Unbare Leistungen in Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten (fiktive Kosten) können in geeigneten Fällen als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Nordrhein-Westfalen
Gültigkeit
Nordrhein-Westfalen
Regelung
Bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann, nach näherer Maßgabe durch Förderrichtlinien, als fiktive Ausgaben in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden.
Sachsen-Anhalt
Gültigkeit
Sachsen-Anhalt
Regelung
Die Anerkennung kommt für Projekte in Betracht, die dem Gemeinwohl dienen, insbesondere im sozialen, caritativen und kulturellen Bereich.
Hinweis: Die AWV-Projektgruppe 1.6.4. "Zuwendungspraxis" hat die auf dieser Website wiedergegebenen Informationen nach bestem Wissen zusammengestellt. Die hier kostenfrei bereitgestellten Informationen werden regelmäßig überprüft und aktualisiert. Die AWV e.V. übernimmt dennoch keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität und sachliche Richtigkeit der Informationen.