Seit dem 1. Januar 2015 gelten die GoBD, die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Und seitdem wird in den Unternehmen und in der Fachwelt diskutiert, ob und welche Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind.
Für ein besseres Verständnis der GoBD und ihrer Anwendung hat die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V., auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden, im Arbeitskreis 3.4 „GoBD beim IT-Einsatz" einen GoBD-Praxisleitfaden entwickelt, an dem sich Unternehmen und deren steuerliche Berater orientieren können. Der Praxisleitfaden erklärt, wie qualifizierte Entscheidungen zur Organisation der elektronischen Buchführung getroffen werden und vermittelt das hierfür notwendige Hintergrundwissen.
GoBD-Praxisleitfaden, Version 2.2
Die Version 2.2 des GoBD-Praxisleitfadens der AWV berücksichtigt Änderungen aufgrund des sog. DAC 7-Umsetzungsgesetzes. Mit diesem Gesetz wurden unter anderem die Abgabenordnung (AO) sowie das Einführungsgesetz zur AO (EGAO) mit dem Ziel der Modernisierung und Beschleunigung der Betriebsprüfung angepasst. Durch das neue EGAO wurde in diesem Kontext erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Berücksichtigung von Steuerkontrollsystemen im Besteuerungsverfahren geschaffen.
Im neu konzipierten Kapitel 5 „Verfahrensdokumentation und die Darstellung des GoBD-bezogenen internen Kontrollsystems einschließlich des Steuerkontrollsystems" werden die Neuerungen vorgestellt und erläutert.
Kostenfreier Download
Die Publikation kann kostenfrei bestellt und heruntergeladen werden.
Nächstes Update bereits in Planung
Der Leitfaden ist als „lebendes“ Dokument konzipiert, in das neue Entwicklungen und Hinweise kurzfristig aufgenommen werden können.
Die Änderungen werden nun zeitnah in eine neue Version des Leitfadens integriert, um auch hierzu praxisorientierte Hilfestellung zu geben. Nähere Informationen werden rechtzeitig auf der AWV-Internetseite und im AWV-Newsletter veröffentlicht.
Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage
Auf Initiative und in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Wirtschaftskammern und -verbänden hat die AWV im Arbeitskreis 3.4 „GoB beim IT-Einsatz“ eine Muster-Verfahrensdokumentation entwickelt, an der sich die Unternehmen und ihre steuerlichen Berater orientieren können:
Die seit 1. Januar 2015 geltenden Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) fordern für zahlreiche Bereiche Verfahrensdokumentationen von den steuerpflichtigen Unternehmen. Das betrifft auch eine geordnete und sichere Belegablage, insbesondere dann, wenn die Buchführung nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah erfolgt. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt.
Kostenfreier Download
Die AWV stellt für Unternehmen eine kostenfreie Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage mit Anwendungshinweisen als PDF-Version (pdf, 1,5 MB) sowie zur Erstellung einer eigenen Verfahrensdokumentation zur geordneten Belegablage außerdem eine Vorlage im Word-Format (zip, 106kB) zur Verfügung. Je nach Komplexität, Belegvolumen und IT-Einsatz kann es sehr unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung der Belegablage und den Umfang ihrer Dokumentation geben, Unternehmen können auf Gundlage der Vorlage eine eigene Verfahrensdokumentation ableiten.
Hinweise für Verbände und andere Multiplikatoren:
Um möglichst vielen Unternehmen mit unserer Muster-Verfahrensdokumentation Hilfestellung geben zu können, möchten wir Verbände und andere Multiplikatoren einbeziehen. Wir freuen uns über Ihre Verlinkung mit unserer Seite und geben Ihnen gerne die Möglichkeit, auf Ihrer eigenen Internetseite eine mit Ihrem Logo aufbereitete Version der Muster-Verfahrensdokumentation zur Verfügung zu stellen. Auch die Erarbeitung von branchenspezifischen Zuschnitten der Verfahrensdokumentation, beispielsweise durch Branchenverbände, und andere Weiterentwicklungen des Musters werden bei angemessener Kenntlichmachung unterstützt.
Für die beschriebenen Fälle haben wir ein abgestimmtes Verfahren vorgesehen, bitte wenden Sie sich bei Interesse an die zuständige AWV-Referentin Silke Schröder.