Vergleichbare, bereits in Kraft befindliche Erleichterungen in den Verwaltungsvorschriften (VV zu § 44 LHO), Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest) usw. verschiedener Bundesländer
Eine Festbetragsfinanzierung ist bei kleinen Zuwendungen als Regelfinanzierung vorgesehen in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
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