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Projektbericht „Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung II“ veröffentlicht

Adobe Stock / sai

Das Projekt „OMS II“ untersuchte die digitale Transformation der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung.

Die digitale Transformation der Meldeverfahren in der sozialen Sicherung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erzielt. Mit der aktuellen Untersuchung „Optimierte Meldeverfahren in der sozialen Sicherung II“ (OMS II), die im November 2024 veröffentlicht wurde, liegen detaillierte Erkenntnisse über die Auswirkungen der Digitalisierung vor. Der Projektbericht steht auf der Website des Statistischen Bundesamtes Destatis zum Download bereit (PDF-Datei, 1 MB).

Die Studie wurde durch das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Dafür wurden Informationen bei rund 560 Unternehmen und allen Sozial­versicherungsträgern erfragt und bewertet. Die Erhebung baut auf den Ergebnissen der Untersuchung OMS I aus dem Jahr 2011 auf und analysiert 27 zentrale Melde-, Beitrags-, Bescheinigungs- und Antragsverfahren. Die Ergebnisse zeigen, dass durch die Digitalisierung erhebliche Effizienzgewinne erzielt wurden, insbesondere für Unternehmen, die systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme nutzen.

Ein Schlüsselfaktor für die Optimierung der Verfahren war die Standardisierung der Datenübermittlung gemäß Sozialgesetzbuch (§ 28a SGB IV) sowie die Integration verschiedener Fachverfahren in einheitliche Formate. Dadurch konnten Kosten gesenkt, Synergien genutzt und zahlreiche Prozesse automatisiert werden. Trotz gestiegener Anforderungen und zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen konnten die angestrebten Einsparungen aus OMS I laut Projektbericht nicht nur erreicht, sondern übertroffen werden.

Um die digitale Transformation weiter voranzutreiben, hat das BMAS den Arbeitskreis „Zukunft der Meldeverfahren“ für alle am Verfahren Beteiligte mit einer Auftaktveranstaltung am 11. März 2025 in Berlin ins Leben gerufen. Neben der Vorstellung der Ergebnisse aus OMS II stand insbesondere der Umgang mit den im Rahmen der Untersuchung gesammelten Verbesserungsvorschlägen auf der Agenda, welche in insgesamt acht Unterarbeitsgruppen auf eine mögliche Umsetzung untersucht werden sollen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der AWV waren bei der Auftaktveranstaltung vertreten und werden sich mit ihrer Fachexpertise in diesen Prozess einbringen. Mit diesem strukturierten Ansatz wird sichergestellt, dass die Optimierung der Meldeverfahren kontinuierlich fortgesetzt wird.

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