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AWV-Stellungnahme: Datenaustausch zwischen privaten Krankenversicherungen, Finanzverwaltung und Arbeitgebern

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Der AWV-Arbeitskreis 2.3 „Prozesskette Lohnsteuer” hat zum Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) Stellung genommen.

Der AWV-Arbeitskreis 2.3 „Prozesskette Lohnsteuer” hat im Rahmen einer Verbändebeteiligung zum Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 20. Februar 2025 Stellung genommen. Gegenstand des BMF-Schreibens ist der Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens - ein Thema, mit dem sich die AWV seit langem  intensiv beschäftigt. So wurde bereits im Jahr 2017 gemeinsam mit Vertretern der Finanzverwaltung, der Arbeitgeber und des Verbandes der privaten Krankenversicherungen das Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ (www.awv-net.de/Konzeptpapier-Datenaustausch) erarbeitet, welches die Grundlage für die gesetzliche Umsetzung bildete.

Vor diesem Hintergrund haben sich einige Mitglieder des zuständigen AWV-Arbeitskreises 2.3, in dem sich Expertinnen und Experten der Finanzverwaltung, der  Softwarehersteller und der Arbeitgeber gemeinsam ehrenamtlich engagieren, entschlossen, eine Stellungnahme abzugeben. Die vollständige Stellungnahme vom 20. März 2025 kann → hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen zum AWV-Arbeitskreis „Prozesskette Lohnsteuer“ finden Sie hier.

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