AWV-Logo
  • Personalwirtschaft

Direkter Auszahlungsmechanismus: Wichtiger Schritt für unbürokratische staatliche Zahlungen

Adobe Stock / momius

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 Eckpunkte für einen Mechanismus zur direkten Auszahlung staatlicher Mittel (Direktauszahlungsmechanismus) beschlossen. Ziel ist es, künftig in Krisensituationen finanzielle Leistungen des Bundes sicher und unbürokratisch an betroffene Bürgerinnen und Bürger auszahlen zu können.

Wesentliche Grundlage für den Direktzahlungsmechanismus ist die Möglichkeit, die Kontoverbindungen der Bürgerinnen und Bürger in der beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführten Steuer-ID-Datenbank zu speichern. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sind bereits geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre IBAN über das BZSt-Portal BOP sowie über ELSTER selbst hinterlegen oder gegenüber ihrer kontoführenden Bank das Einverständnis zur Übermittlung der IBAN an das BZSt erklären.

Der Direktzahlungsmechanismus bietet als Basismechanismus die Grundlage für die Auszahlung von Leistungen, für die im konkreten Einzelfall ergänzende Leistungsgesetze erforderlich sind. Er ist offen für Schnittstellen, die zukünftig auch weitgehend automatisierte, z.B. einkommensabhängige Auszahlungen ermöglichen sollen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen sind.

Das AWV-Thementeam 2.5.6_G „Auszahlung staatlicher Leistungen durch Arbeitgeber“ setzt sich seit langem für einen effizienten und direkten staatlichen Auszahlungsweg ein. Bisher erfolgte die Auszahlung staatlicher Leistungen, wie z.B. der Energiepreispauschale, über die Arbeitgeber, die dadurch stark belastet wurden. Das Thementeam begrüßt die aktuelle Entwicklung als wichtigen Schritt und wird den weiteren Prozess konstruktiv begleiten.

Nach oben