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AK 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“, Arbeitskreistreffen

Datum
ort

Eschborn

Die Anmeldung ist Mitgliedern des AK 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“ vorbehalten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den zuständigen AWV-Fachreferenten Volker Will.

Über den Arbeitskreis „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“


Gegenstand des Arbeitskreises 2.4 („Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“) ist der praxisbezogene Erfahrungsaustausch zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung. Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten. Die Handlungsempfehlungen werden durch die Leitung in entsprechend zuständige Gremien der Sozialversicherungsträger eingebracht, so zum Beispiel ein Verbesserungsvorschlag zur Berechnung des Aufwandes nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (sog. AAG-Verfahren).

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