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Die Datenschutzgrundverordnung mit Zuordnung der Erwägungsgründe sowie der Vorschriften des BDSG und deren Begründungen

Die Datenschutzgrundverordnung mit Zuordnung der Erwägungsgründe sowie der Vorschriften des BDSG und deren Begründungen

Im April 2016 wurde vom Europäischen Parlament die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, beschlossen. Sie gilt nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

EU-Datenschutzgrundverordnung praxisgerecht umsetzen

Das AWV-Kompendium zur Datenschutzgrundverordnung unterstützt Rechtsanwenderinnen und -anwender, die den Rechtsrahmen besser verstehen wollen: Die Schrift stellt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 europaweit direkt anwendbar ist, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das in Folge des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU) modernisiert worden ist, gegenüber. Im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung wird ein besseres Verständnis für die Ausgestaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes erzeugt.

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