Die Datenschutzgrundverordnung mit Zuordnung der Erwägungsgründe sowie der Vorschriften des BDSG und deren Begründungen
Im April 2016 wurde vom Europäischen Parlament die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, beschlossen. Sie gilt nach einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren ab dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
EU-Datenschutzgrundverordnung praxisgerecht umsetzen
Das AWV-Kompendium zur Datenschutzgrundverordnung unterstützt Rechtsanwenderinnen und -anwender, die den Rechtsrahmen besser verstehen wollen: Die Schrift stellt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 europaweit direkt anwendbar ist, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das in Folge des Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes (DSAnpUG-EU) modernisiert worden ist, gegenüber. Im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung wird ein besseres Verständnis für die Ausgestaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes erzeugt.