Webseiten rechtskonform gestalten
Die Bedeutung von TTDSG, ePrivacy und Datenschutz in der Praxis
Bei der Gestaltung von Webseiten sind Anforderungen aus unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen zu beachten. Dies ist zum einen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zum anderen das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat. Darin wird der Datenschutz bezogen auf die Nutzung von Telekommunikations- und Telemedienangeboten geregelt. Darüber hinaus greift es auch für Sachverhalte, die keinen Personenbezug haben, aber dennoch die Privatsphäre tangieren. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei dem Besuch einer Website technische Informationen in Geräten gespeichert werden oder von Geräten ausgelesen werden, etwa durch die Nutzung sogenannter Cookies.
Welche Regelung durch Webseitenbetreiber in welchem Fall beachtet werden muss, wird in der neuen Publikation des AWV-Arbeitskreise 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit” erläutert. Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung einer Website liegen die Anforderungen an den Schutz von Endgeräten (ePrivacy) im Fokus der Publikation. Zudem wird anhand des Rechtsrahmens, der sich aus TTDSG und DSGVO ergibt, konkret erläutert, was mit den personenbezogenen Daten der Websitenutzenden gemacht werden und unter welchen Voraussetzungen beim Einsatz von Cookies und Co. auf deren Endgeräte zugegriffen werden darf.
Praxistaugliche Hinweise für Unternehmen
Mit der 29 Seiten umfassenden Publikation erhalten Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, Betriebsleiter und interessierte Mitarbeitende von kleinen und Kleinstunternehmen, die entscheidenden Informationen über eine rechtssichere Gestaltung von Webseiten gebündelt und übersichtlich aufbereitet.