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2.6 Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zur Vorlage bei der Familienkasse für Zwecke des Kinderzuschlages (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

2.6 Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers zur Vorlage bei der Familienkasse für Zwecke des Kinderzuschlages (§ 6a Bundeskindergeldgesetz)

Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit

Stand: Dezember 2020

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