Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) gelten bereits seit November 2010. Spätestens ab dem 01.01.2017 muss ein Unternehmen die Vorgaben der GoBD erfüllen. Die Übergangfrist endete am 31.12.2016.
Die Vorgaben der
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