Unternehmensplattform Deutschland. Die agnostische Transportinfrastruktur

Ein Beitrag von Dr. Matthias Gottlieb und Patrick Weinmann (beide Bayerisches Staatministerium für Digitales)

Die Suche nach Verwaltungsleistungen ist zeitaufwendig. Selbst wenn man den richtigen Antrag findet, gibt es bürokratische Hürden: mehrere Nutzerkonten, E-Mail-Verifizierung, wiederholte Eingaben zum eigenen Unternehmen. Heterogene Portale und Logindaten erschweren nutzerfreundliche Onlinedienste in einem föderalen Umfeld. Die Digitalisierung der Verwaltung fokussiert sich auf Bürgerkommunikation, obwohl Unternehmen als „Poweruser“ gelten. Eine Lösung muss daher einen Single-Point-of-Contact (SPoC) bieten und interoperabel sein. Diese Überlegungen führten 2019 zur Unternehmensplattform Deutschland (UP-D), entwickelt aus dem föderalen IT-Projekt „Mein Unternehmenskonto“, welches Bayern und Bremen als OZG-Basisdienst weiterentwickeln.

Im Jahr 2022 haben das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (Nordrhein-Westfalen) sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Baden-Württemberg) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales die Machbarkeitsstudie „Einheitliche Stelle“ nach § 6b der Gewerbeordnung (GewO) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen Anforderungen und Optimierungsmöglichkeiten auf sowie welche Hindernisse zu beseitigen sind. Studiendaten aus Digitallaboren von Politik und Wirtschaft belegen die Machbarkeit und Notwendigkeit eines zentralen Ansprechpartners für die Wirtschaft.

Durch die Integration der UP-D wird die föderale IT-Architektur unternehmensfreundlich weiterentwickelt. Die Konformität wurde durch das föderale IT-Architekturboard geprüft. Am 14. August 2023 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie präsentiert, und im Dezember 2023 beteiligten sich die interessierten Länder und Projektpartner am Konsultationsprozess für die weitere Umsetzung.

Das Ziel der UP-D

Ziel ist, eine zentrale Online-Plattform nach dem Once-Only-Prinzip für einen deutschlandweiten One-Stop-Shop zu entwickeln – die UP-D. Über diese sollen Unternehmen in Deutschland alle notwendigen Dienstleistungen bei der Verwaltung abrufen können. Der Fokus liegt darauf, die Verfügbarkeit wirtschaftsrelevanter Verwaltungsinformationen deutschlandweit zu verbessern. Unternehmen sollen schnell Zugang zu Informationen über Genehmigungsverfahren, Fördermöglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und weitere Themen erhalten. Die Plattform bietet eine nutzerorientierte Navigation, die alle relevanten Informationen an einem Ort bündelt. Dabei werden bestehende Infrastrukturen vernetzt, um eine nahtlose und nutzerfreundliche Interaktion zwischen Unternehmen und Behörden zu gewährleisten.

Zweck

Die bekannte „Single-Digital-Gateway-Verordnung“ fordert die Abwicklung im Sinne eines „einheitlichen digitalen Zugangstors“ nach der Verordnung (EU) 2018/1724. Darauf bezieht sich das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG) Art. 28 und beschreibt die Schaffung eines Organisationsportals, in dem alle Verwaltungsverfahren bereitgestellt werden.

Der Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 22. Juni 2023 bestätigt den Bedarf an eGovernment-Lösungen für die Wirtschaft und weist mit Nachdruck nicht nur auf die Bedeutung eines SPoCs für die Wirtschaft hin, sondern betont darüber hinaus die essenzielle Bedeutung einer Koordination.



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